AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Genius Instituts

Aktuelle AGB (Stand Januar 2025)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln ausschließlich das Verhältnis des Genius Instituts, Frankfurt Strasse 27, 65830 Kriftel, und ihren Kunden für alle Verträge mit dem Genius Institut über die von dieser angebotenen Dienstleistung im Bereich Nachhilfe. Diese AGB sind unter www.genius-institut.de/agb/

1.2 Sofern im Folgenden von dem „Kunden“ gesprochen wird, ist hiermit der Vertragspartner des Genius Instituts gemeint. „Angemeldete Person“ meint diejenige Person, welche das Nachhilfeangebot des Genius Instituts auf Grundlage eines abgeschlossenen Vertrages sodann in Anspruch nimmt.

2. Allgemeine Durchführung

2.1 Das Genius Institut bietet sowohl Online-Nachhilfe als auch Nachhilfekurse vor Ort in den Standorten des Genius Instituts an. Sofern im Folgenden nicht ausdrücklich nur Online-Kurse oder Nachhilfekurse vor Ort angesprochen sind, gelten die nachfolgenden Regelungen für sämtliche Nachhilfeangebote des Genius Instituts.

2.2 Ausschließlich die zur Nachhilfe angemeldete Person darf die Dienstleistungen nach Maßgabe des Vertrages in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme durch Dritte ist unzulässig.

2.3 Das Genius Institut ist berechtigt, die vertraglich obliegenden Verpflichtungen von freien Mitarbeitern und sachverständigen Dritten ausführen zu lassen.

2.4 In Fällen, in denen ein Präsenzunterricht aufgrund gesetzlicher und/oder behördlicher Anordnungen oder Empfehlungen, aufgrund von Umständen, die das Genius Institut nicht zu vertreten hat oder aufgrund der Erkrankung des Lehrers nicht stattfinden kann, ist es dem Genius Institut gestattet, den Nachhilfeunterricht von Präsenz- auf Onlineunterricht umzustellen, soweit dies dem Kunden im Einzelfall zumutbar ist.

2.5 Auf Wunsch sowie in Absprache mit dem Kunden ist es möglich, dass Präsenzunterricht durch eine online zugeschaltete Lehrkraft im Standort erfolgt oder am Unterricht von zu Hause per Online-Lernraum teilgenommen werden kann. Für diesen im Folgenden als „Hybrid-Unterricht“ genannten Nachhilfeunterricht gelten die weiteren nachfolgenden Regelungen unverändert.

3. Gruppengröße und Dauer der Unterrichtseinheit

3.1 Individuelle Förderung in kleinen Lerngruppen

Der Nachhilfe in der Regel mit 3-4 Schülern in kleinen Lerngruppen statt. In besonderen Ausnahmefällen kann diese Zahl zeitlich begrenzt um einen Schüler (bspw. Probeschüler) ausgeweitet werden. Bei bestimmten Sonderkursen (z.B. Abiturvorbereitungskurse, Ferienkurse) kann die Gruppengröße auf bis zu 8 Schülern ausgedehnt werden. Die jeweilige Gruppengröße geht aus dem entsprechenden Angebot hervor. Eine Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten.

3.2 Einzelunterricht

Eine Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten.

4. Schulferien

Der Unterricht findet in allen Ferien statt außer in den Weihnachtsferien, an den bundeseinheitlichen Feiertagen (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit am 01.05., Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag) sowie an bundeslandspezifischen Feiertagen im jeweiligen Bundesland. Gründonnerstag und der Dienstag nach Ostermontag sind ebenfalls unterrichtsfrei. In den Sommerferien findet der Unterricht in Form von Intensivkursen statt, deren jeweiliger Umfang den vertraglich vereinbarten Unterrichtsstunden entspricht. Für diesen Unterricht in den Sommerferien fallen die normalen Gebühren an.

5. Fehlstunden

Für einen nachhaltigen Lernerfolg ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht erforderlich. Sollte es krankheits- oder schulbedingt zu einem Ausfall des Schülers/der Schülerin kommen, kann der versäumte Unterricht nachgeholt werden. Dazu ist es jedoch notwendig, den Ausfall der Schülerhilfe im Vorfeld, wie folgt, schriftlich bekanntzugeben: private Termine, schulische Termine und Arzttermine müssen bis spätestens am Vortag um 18:00 Uhr bekanntgegeben werden. Krankheitsbedingter Ausfall muss am Unterrichtstag bis spätestens 13:00 Uhr bekanntgegeben werden.

Um eine kontinuierliche Förderung gewährleisten zu können, können die Ersatzstunden für entschuldigte Fehlzeiten innerhalb von 3 Monaten konsumiert werden. Die Entschuldigung muss schriftlich per E-Mail an [email protected] erfolgen. Bitte fragen Sie im Genius Institut nach möglichen Ersatzterminen.

Ersatzstunden verfallen, wenn diese nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Versäumnis wahrgenommen werden. Die Verrechnung von Ersatzstunden ist nicht möglich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht, oder erfolgt eine Abmeldung außerhalb der vorher erwähnten Zeiten, gelten diese Stunden als geleistet.

Ersatzstunden verfallen nach Ende der Vertragslaufzeit dieser Anmeldung. Ersatzunterrichtseinheiten können nur in freien Plätzen laufender Kurse konsumiert werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Ersatzunterrichtseinheiten können auch in anderen Fächern als dem gebuchten Fach konsumiert werden und müssen vom Kunden aktiv beansprucht werden.

Eine Barablöse oder Gegenverrechnung auf laufende Schulgelder ist nicht möglich. Gebuchte Einzelstunden müssen 24 Stunden vor Kursbeginn schriftlich abgesagt werden, ansonsten gelten diese als verbraucht und müssen verrechnet und bezahlt werden.

6. Öffnungszeiten und Unterrichtsmonate

Das Genius Institut ist das ganze Jahr geöffnet, mit Ausnahme der Weihnachtsferien und an allen gesetzlichen Feiertagen. Die Monate Juli und August sind reguläre Unterrichtsmonate. Somit wird auch in Monaten mit Ferien und Feiertagen das vereinbarte, monatliche, Schulgeld fällig.

7. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

7.1 Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Die angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise und enthalten keine Umsatzsteuer. Die Leistungen des Genius Instituts im Bereich der Nachhilfe sind derzeit nach §4 Nr. 21a) USTG von der Umsatzsteuer befreit. Sollten die Leistungen davon abweichend umsatzsteuerpflichtig werden, schuldet der Kunde darüber hinaus die jeweils unter Umständen rückwirkend anfallende Umsatzsteuer.

7.2 Die laufenden Beiträge eines Laufzeitvertrags sind jeweils zum 1. Eines Monats im Voraus fällig. Die vom Vertragspartner geschuldeten Zahlungen werden per SEPA-Lastschrift eingezogen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Die Anmeldegebühr wird zusammen mit dem ersten Monatseinzug abgebucht.

7.3 Wünscht der Kunde eine andere Zahlungsweise als das SEPA-Lastschriftverfahren, muss die Bezahlung des Beitrags spätestens zum 3. Werktag eines Monats im Voraus geleistet werden.

7.4 Der bei einem Kontingentvertrag fällige Gesamtbetrag wird vor Beginn der Nachhilfe per SEPA-Lastschrift eingezogen oder ist bis zum Beginn der Nachhilfe durch den Kunden zu zahlen.

7.5 Zahlungen sind unter Angabe der Kunden- und Vertragsnummer auf das Konto zu leisten, welches dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt wurde.

7.6 Die Kosten durch etwaig entstehende Rücklastschriften trägt der Kunde.

7.7 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist die Genius Institut berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist das Genius Institut berechtigt, einen pauschalisierten Schadenersatz zu berechnen. Dieser errechnet sich aus dem gewählten Vertragstyp sowie der tatsächlich genutzten Vertragsdauer. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Kündigung

8.1 Kündigungsfristen gelten laut Vertrag.

8.2 Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

8.3 In Fällen vorübergehender Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch das Genius Institut ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Eventuelle nachträglich erfolgende Abänderungen des vorliegenden Vertrages durch mündliche Absprachen sind aus Beweisgründen schriftlich niederzulegen.

9.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsungültig sein oder werden, sollte eine Lücke bestehen oder sollte sich eine der vertraglichen Bestimmungen als undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. der AGB an sich.

9.3 Das Genius Institut ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Widerrufsbelehrung

Dem Kunden steht, wenn dieser Verbraucher ist, bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen, d.h. Verträgen, bei denen für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der folgenden Widerrufsbelehrung ein Widerrufsrechtrecht zu.

11. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Genius Institut, Frankfurter Straße 27, 65830 Kriftel, Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

12. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ergänzende Bestimmungen bei der Online-Nachhilfe und Hybrid-Unterricht

1. Durchführung und Terminabsprache (gilt für Online Nachhilfe)

1.1 Ausschließlich die zur Nachhilfe angemeldete Person darf die Dienstleistungen nach Maßgabe des Vertrages in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme durch Dritte ist unzulässig. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Nutzung des Zugangs durch weitere, nicht angemeldete Personen ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes kann der Zugang gesperrt oder der Vertrag durch das Genius Institut außerordentlich gekündigt werden.

1.2 Die Nutzung der Angebote darf nur zu privaten Zwecken erfolgen, eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung oder die öffentliche Vorführung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Genius Institut erlaubt.

1.3 Termine für Online-Nachhilfe bei Einzelunterricht: Den jeweiligen Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Online-Nachhilfe hat der Kunde bzw. die angemeldete Person mit dem ausgewählten Nachhilfelehrer zu vereinbaren. Die angemeldete Person hat sich pünktlich zum vereinbarten Termin einzuloggen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder einen bestimmten Lehrer.

1.4 Online-Nachhilfe-Unterrichtseinheiten, die nicht innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Termin abgesagt werden, verfallen. In diesem Fall wird dem Kunden eine Unterrichtssunde pauschal berechnet. Bei rechtzeitiger Absage durch den Kunden kann die ursprünglich geplante Unterrichtseinheit nachgeholt werden.

1.5 Der Online-Unterricht kann auch in den Ferien oder an Feiertagen stattfinden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

1.6 Lehrkraftwechsel und Vertretungen: Gültigkeit der gebuchten Stunden: Bei einem Laufzeitvertrag können die nicht genutzten und entschuldigt abgesagten Unterrichtsstunden nach vorhandener Möglichkeit bis zu drei Monate nach Vertragsende genutzt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Sollte der Unterricht aus Krankheits-, Urlaubs- oder anderen Gründen durch die eingesetzte Lehrkraft nicht stattfinden können, wird eine Vertretung organisiert. Ein Wechsel der Lehrkraft auf Wunsch des Kunden ist ebenfalls möglich. Bei Kontingentverträgen liegt die Nutzungsdauer abhängig vom gebuchten Vertrag bei 6 oder 12 Monaten nach Vertragsabschluss. Die Nutzungsdauer wird im jeweiligen Vertrag definiert.

2. Technische Voraussetzungen für die Wahrnehmung eines Online-Angebotes (gilt für Online- und Hybrid Nachhilfe)

2.1 Das Genius Institut weist darauf hin, dass zur Nutzung der vom Genius Institut angebotenen Online- und Hybrid-Unterrichte bestimmte technische Voraussetzungen auf Seiten des Kunden gegeben sein müssen. Es obliegt dem Kunden, für sich bzw. die angemeldete Person auf seine Kosten die technischen Voraussetzungen zu erfüllen um unter Nutzung des von der Genius Institut zur Verfügung gestellten Zugangs die vereinbarten Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Ist der Kunde für einen technisch bedingten Ausfall einer Unterrichtsstunde verantwortlich oder treten die Probleme auf Seiten des Kunden auf, besteht kein Anspruch auf Entschädigungen oder Ersatzstunden.

2.2 Für die Durchführung des online-Unterrichts wird eine unternehmenseigene Software eingesetzt. Die Genius Institut behält sich vor, die für die Erbringung der Unterrichtseinheiten genutzte Software weiterzuentwickeln oder zu wechseln und so der stetig fortschreitenden technischen Entwicklung anzupassen. In einem solchen Fall obliegt es dem Kunden, innerhalb eines Monats nach entsprechender Vorabinformation die notwendigen Anpassungsmaßnahmen auf seine Kosten an seiner technischen Infrastruktur vorzunehmen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb eines Zeitraums von einem Monat nach Zugang der entsprechenden Ankündigung den Vertrag zu kündigen, sofern ihm eine Anpassung nicht möglich ist.

2.3 Die Genius Institut weist darauf hin, dass bei der Nutzung des Internets und der Übertragung von Daten ein lückenloser Schutz nicht möglich ist. Es obliegt dem Kunden, die zur Sicherung seines Systems erforderlichen Vorkehrungen selbst zu treffen.

2.3 Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Genius Instituts erfordert die Nutzung frei im Internet zur Verfügung stehender Softwareanwendungen (Fremdsoftware). Es obliegt dem Kunden, diese Softwareanwendungen herunterzuladen und zu installieren. Der Softwareanbieter handelt nicht im Auftrag des Genius Instituts, das Genius Institut bedient sich des Softwareanbieters auch nicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kunden.

Fragen zu unseren Bedingungen? Schreiben Sie uns gern.

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